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Hinweis: Unsere Koch- und Cocktailkurse sind grundsätzlich von der Ermäßigungsregelung ausgenommen. Die Lebensmittel-/Getränkeumlage ist zusätzlich zum Kursentgelt auch dann zu zahlen, wenn Sie nicht erscheinen und sich nicht rechtzeitig (=14 Tage vorher) abgemeldet haben.

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